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Ein verwahrlostes Grundstück in Schmalkalden sorgt seit Längerem für Unmut in der Nachbarschaft. Zwischen Müllbergen und Verfall haust ein obdachloser Mann – offenbar geduldet, aber unversorgt. Die Stadtverwaltung kennt das Problem, sieht sich jedoch rechtlich weitgehend machtlos. Die Anwohner fordern dringendes Handeln – auch im Sinne des Betroffenen.
Am Questenstieg, unterhalb eines bewohnten Grundstücks, liegt ein Gelände brach – und verwahrlost. Müll, Sperrmüll, Schutt und Essensreste breiten sich aus. Mittendrin: ein baufälliges Gartenhaus, notdürftig bewohnt von einem stadtbekannten Obdachlosen. Türen oder Fenster gibt es nicht mehr, Sanitäranlagen ebenfalls nicht. „Das ist kein Wohnen – das ist nacktes Überleben“, sagt ein Anwohner, der anonym bleiben möchte.
Vor dem Eingang: eine Tonne mit faulenden Lebensmitteln. In der Hütte stapeln sich Müllsäcke. „Ein menschenunwürdiger Zustand“, so die Nachbarn – und ein zunehmendes Risiko für Hygiene, Umwelt und Sicherheit.
Was als soziales Problem beginnt, entwickelt sich zunehmend auch zu einem ökologischen. Auf dem Grundstück wuchert der Japanische Staudenknöterich – eine invasive Pflanze, die heimische Arten verdrängt. Besonders betroffen ist ein Ehepaar, das mit seinen Tieren direkt oberhalb wohnt. Ihre Weidetiere grasen gefährlich nah an der Ausbreitung. Zwar besteht in Deutschland keine Meldepflicht für den Staudenknöterich, doch Kommunen sind gehalten, bei starkem Befall auf öffentlichen Flächen einzugreifen.
Dazu kommt die Belastung durch Gerüche und Schädlinge. Ratten und anderes Ungeziefer fühlen sich in der wilden Müllansammlung offenbar wohl. „Das alles zieht sich jetzt über Jahre“, berichten Anwohner. Mehrfach sei der Eigentümer informiert worden – ohne sichtbare Reaktion.
Die Nachbarn haben sich mehrfach an die Stadt gewandt – schriftlich, telefonisch, persönlich. Doch aus ihrer Sicht ist bisher nichts passiert. Die Auskunft sei stets dieselbe: Das Problem sei bekannt, aber rechtlich schwer zu fassen. Solange keine akute Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe, könne die Kommune nicht eingreifen.
Ordnungsamtsleiter Marco Riedel bestätigt das. Man kenne die Situation und habe den Eigentümer mehrmals kontaktiert – ohne Erfolg. Doch das Ordnungsamt sei primär für den öffentlichen Raum zuständig, nicht für private Grundstücke. Eingreifen dürfe man nur bei konkreten Gefährdungen oder offensichtlichen Ordnungswidrigkeiten. Und dem Mann, der dort haust, könne allein der Eigentümer das Betreten oder Wohnen untersagen.
Die Menschen in der Nachbarschaft zeigen Verständnis für die Lebenslage des Obdachlosen. „Niemand will ihn vertreiben – er braucht Hilfe, keine Vertuschung“, sagen sie. Aber Hilfe beginne damit, den aktuellen Zustand zu beenden. Das Gelände müsse beräumt, gesichert und die Ausbreitung der Pflanzen gestoppt werden – notfalls durch kommunale Auflagen oder Ersatzvornahmen. Auch eine Unterstützung des Mannes, etwa durch soziale Dienste, müsse geprüft werden.
Fazit: Zwischen Müllbergen und rechtlichen Grauzonen wächst ein Problem heran, das längst über bloße Nachbarschaftsstreitigkeiten hinausgeht. Die zentrale Frage: Wann wird aus einer sozialen Notlage ein Fall für das Ordnungsrecht – oder für echte Hilfe?
Bericht von https://www.insuedthueringen.de/inhalt.schmalkalden-nachbarn-verzweifeln-mann-haust-im-muell.dfc7005c-f80c-4e1c-9e5f-911a8e1e9266.html
Geschrieben von: Elias
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